Die Bundesnetzagentur hat eine neue Amateurfunkklasse “N” eingeführt, die ab dem 24.06.2024 gültig sein wird. Inhaber dieses Amateurfunkzeugnisses dürfen nur Funkbetrieb auf den 10m-, 2m- und 70-cm Amateurfunkbändern mit maximal 10 W Strahlungsleistung (EIRP) durchführen. Der Fragenkatalog für Prüfungen zum Erwerb von Amateurfunkzeugnissen wurde von der Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit dem DARC (Deutscher Amateur-Radio-Club) erstellt. Der DARC OV Kyffhäuser unterstützt gerne bei der Ausbildung und Prüfung.
Der Amateurfunkdienst ist ein technisch-wissenschaftliches Hobby, das weltweiten Funkverkehr mit anderen Funkamateuren ermöglicht. Der Amateurfunkdienst bietet eine Vielzahl unterschiedlicher technischer Möglichkeiten, um mit anderen Funkamateuren in Kontakt zu treten. Auch selbst gebaute oder technisch veränderte Funkgeräte dürfen unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften verwendet werden. Der Empfang von Amateurfunksendungen und der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedermann gestattet. Der Amateurfunkdienst fördert die Völkerverständigung und bietet die Möglichkeit, sich mit Menschen aus anderen Ländern auszutauschen. Der Amateurfunkdienst ist auch ein wichtiger Bestandteil der Raumfahrt. So gibt es beispielsweise auf der Internationalen Raumstation ISS eine Amateurfunkstation. Auch auf der Neumayer-Station III des Alfred-Wegener-Instituts in der Antarktis gibt es eine Amateurfunkstation. Funkkontakte mit DP0GVN auf der Neumayer-Station III erfreuen sich derzeit sehr großer Beliebtheit. Der Amateurfunkdienst ist ein schönes Hobby, das technisch-wissenschaftliche Interessen fördert und die Völkerverständigung stärkt.